idS Palliativmedizin

Prüfung interdisziplinärer Schwerpunkt Palliativmedizin

Die Prüfung kann gegen Ende oder nach Abschluss der reglementarischen Weiterbildung gemäss Programm Palliativmedizin vom 1. Juli 2023 abgelegt werden. Reichen Sie Ihre Anmeldung zur Prüfung für den interdisziplinären Schwerpunkt Palliativmedizin mittels Anmeldeformular ein. 

Für die Anmeldung zur Prüfung müssen per Stichtag Anmeldefrist folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Nachweis von mindestens 120 Stunden eines 160 Stunden anerkanntes, strukturiertes, theoretisches Curriculum, welches von einer Universität oder Fachhochschule organisiert wird.
  • Nachweis abgeschlossener Facharztweiterbildungstitel
  • Nachweise über mindestens 18 Monate klinische anerkannte Weiterbildungszeit (100 % Vollzeitäquivalent) in spezialisierter Palliativmedizin an anerkannten Weiterbildungsstätten.
  • Von den 18 Monaten müssen mindestens 6 Monate auf einer eigenständigen, für die Weitebildung anerkannten, stationären Palliativeinheit nachgewiesen werden.
  • Doppelanerkennungen von Weiterbildungszeiten zum Facharzt sind nicht möglich. Ausgenommen aus dieser Regel sind maximal 12 Monate spezialisierte Palliativmedizin, die während der Facharztzeit gemacht wurden und als spezialisierte PC («Fremdjahr» für den Facharzt) anerkannt wurden:
    • Für Pädiater:innen gelten die spezifischen Regelungen gemäss Programm 2023.
    • Kandidat:innen aus Fachrichtungen, die sich kein Fremdjahr anerkennen lassen können und damit 36 Monate spezialisierte Palliativmedizin absolvieren müssen, dürfen zwei Jahre an derselben Weiterbildungsstätte der Kategorie B  absolvieren. Das dritte Jahr ist an einer anderen Institution (Kategorie A oder B) zu absolvieren, um die Vielfalt der Ausbildungsorte zu gewährleisten. Sofern der Weiterbildungsgang ausschliesslich in Zentren der Kategorie B absolviert wird, ist zusätzlich erforderlich, dass sich die beiden Institutionen hinsichtlich der betreuten Patientinnen- und Patientengruppen unterscheiden (onkologisch versus nicht-onkologisch).

Memento-Checkliste Kandidat:innen (pdf)

Prüfungstermine 2026

  • Jährlich finden ein bis zwei Prüfungssessionen statt. Nachstehend finden Sie die Termine und Orte der Prüfungssessionen für 2026. Die Prüfungstermine 2027 werden im Herbst bekannt gegeben. 

Herbstsession

  • USZ, Zürich/hoch Health Ostschweiz: 24. November 2026
  • HUG, Genf: 24. November 2026
  • EOC, Bellinzona: 9. Dezember 2026

Anmeldefrist Prüfung Herbst - abgelaufen am 30. Juni 2026

Prüfungsgebühr 

  • Mitglieder : CHF 1350.- (Inklusive 150.- Administrationsgebühren)
  • Nichtmitglieder : CHF 1550.- (Inklusive 150.- Administrationsgebühren) 

Zahlung

Rechnung bei Anmeldung

Rückerstattung bei Rücktritt

Die Administrationsgebühren werden nicht erstattet.

Wiederholung der Prüfung bei negativem Ergebnis

Neuanmeldung: Gesamtkosten 

Anerkennung des interdisziplinären Schwerpunktes Palliativmedizin 

Für die Erlangung des interdisziplinären Schwerpunktes Palliativmedizin muss eine Bestätigung über die bestandene Prüfung vorgelegt werden. Reichen Sie Ihre Anmeldung zur Anerkennung des interdisziplinären Schwerpunktes Palliativmedizin durch die Fachgruppe Ärztinnen und Ärzte direkt mittels Anmeldeformular ein.

Referenzdokument

Memento-Checkliste Kandidat:innen (pdf)

Gebühr für die Erteilung des interdisziplinären Schwerpunktes

  • Mitglieder CHF 650.- (Inklusive 150.- Administrationsgebühren)
  • Nichtmitglieder CHF 850.- (Inklusive 150.- Administrationsgebühren)

Zahlung

Rechnung bei Anmeldung

Rückerstattung bei Rücktritt oder Nichtanerkennung

Die Administrationsgebühren werden nicht erstattet.

Anerkennung beantragen

Rezertifizierung Interdisziplinärer Schwerpunkt Palliativmedizin

Reichen Sie Ihre Anmeldung zur Rezertifizierung des interdisziplinären Schwerpunktes Palliativmedizin durch die Weiterbildungskommission der Fachgruppe Ärztinnen und Ärzte direkt mittels Anmeldeformular ein.

Ab dem 01.01.2025 beträgt die Rezertifizierungsdauer 5 Jahre, und es sind 50 Fortbildungscredits in Palliativmedizin gemäss den Bestimmungen der Fortbildungsordnung (FBO) des SIWF nachzuweisen. Vgl. das nachstehend aufgeführte Referenzdokument. (Fortbildungspflicht und Vergabe von Credits in Palliativmedizin)

Gebühr für die Rezertifizierung

  • Mitglieder CHF 450.- (Inklusive 150.- Administrationsgebühren)
  • Nichtmitglieder CHF 650.- (Inklusive 150.- Administrationsgebühren)

Zahlung

Rechnung bei Anmeldung 

Rückerstattung bei Nicht-Rezertifizierung oder Verzicht

Die administrativen Gebühren werden nicht zurückerstattet.

Wichtig

Reichen Sie Ihren Antrag auf Rezertifizierung der interdisziplinären Schwerpunktweiterbildung Palliativmedizin direkt mittels Anmeldeformular ein – frühestens 2–3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit.

Rezertifizierung anmelden

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