IdS Palliativmedizin

Prüfung interdisziplinärer Schwerpunkt Palliativmedizin

Die Prüfung kann gegen Ende oder nach Abschluss der reglementarischen Weiterbildung gemäss Programm Palliativmedizin vom 1. Juli 2023 abgelegt werden. Die Zulassungskriterien müssen per Stichtag der Anmeldefrist erfüllt sein.

Für die Anmeldung zur Prüfung müssen per Stichtag Anmeldefrist folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Nachweis abgeschlossener Facharztweiterbildungstitel.
  • Nachweis von mindestens 120 Stunden eins 160 Stunden strukturierten theoretischen Curriculums einer Schweizer Universität oder Fachhochschule. Ausländische, strukturierte Curricula können individuell beurteilt werden.
  • Nachweise über mindestens 18 Monate klinische anerkannte Weiterbildungszeit (100 % Vollzeitäquivalent) in spezialisierter Palliativmedizin an anerkannten Weiterbildungsstätten. Davon mindestens 6 Monate auf einer eigenständigen, für die Weiterbildung anerkannten, stationären Palliativeinheit. → Für Pädiater:innen gelten die spezifischen Regelungen gemäss Programm 2023.
  • Eine gleichzeitige vollamtliche Weiterbildung in mehreren Fachgebieten ("Doppelanerkennung") ist ausgeschlossen (WBO);
    • Zeiten, die bereits in einer anderen Fachrichtung anerkannt wurden, können nicht gleichzeitig als Weiterbildung in spezialisierter Palliativmedizin anerkannt werden.
    • Maximal 12 Monate spezialisierte Palliativmedizin, die während der Facharztzeit absolviert wurden und als spezialisierte Palliative Care («Fremdjahr» für den Facharzt) anerkannt wurden, können als Weiterbildung zum IdS Palliativmedizin anerkannt werden.

Prüfungstermine 2027

Nachstehend finden Sie die Termine und Orte der Prüfungssessionen für 2027. Die Prüfungstermine für den Herbst 2027 werden im Sommer 2027 geöffnet.

Frühlingssession

  • 10. Juni 2027 - Inselspital, Bern & hoch Health Ostschweiz, St. Gallen (deutsch)
  • 10. Juni 2027 - CHUV, Lausanne (französisch)

Herbstsession 

  • 25. November 2027 - USZ, Zürich & hoch Health Ostschweiz (deutsch)
  • 25. November 2027 - HUG, Genf (französisch)
  • 25. November 2027 - EOC, Bellinzona (italienisch)

Anmeldefrist Prüfung Frühling 2027

 31. Januar 2027

Prüfungsgebühr 

  • Mitglieder : CHF 1350.-
  • Nichtmitglieder : CHF 1550.- 

Zahlung

Rechnung bei Anmeldung

Rückerstattung bei Rücktritt oder nicht Zulassung

Eine Bearbeitungsgebühr von CHF 500.– ist auch bei Nichtzulassung zur Prüfung geschuldet und wird nicht zurückerstattet.

Wiederholung der Prüfung bei negativem Ergebnis

Neuanmeldung: Gesamtkosten 

Prüfungsreglement (pdf) 

Zur Prüfung anmelden

Anerkennung des interdisziplinären Schwerpunktes Palliativmedizin 

Für die Erlangung des interdisziplinären Schwerpunktes Palliativmedizin muss eine Bestätigung über die bestandene Prüfung vorgelegt werden. Reichen Sie Ihre Anmeldung zur Anerkennung des interdisziplinären Schwerpunktes Palliativmedizin durch die Fachgruppe Ärztinnen und Ärzte direkt mittels Anmeldeformular ein.

Referenzdokument

Memento-Checkliste Kandidat:innen (pdf)

Gebühr für die Erteilung des interdisziplinären Schwerpunktes

  • Mitglieder CHF 650.-
  • Nichtmitglieder CHF 850.- 

Zahlung

Rechnung bei Anmeldung.

Rückerstattung bei Rücktritt oder Nichtanerkennung

Die Gebühr ist sowohl bei Gutheissung als auch bei Ablehnung des Antrags fällig.

Anerkennung beantragen

Rezertifizierung Interdisziplinärer Schwerpunkt Palliativmedizin

Reichen Sie Ihre Anmeldung zur Rezertifizierung des interdisziplinären Schwerpunktes Palliativmedizin durch die Weiterbildungskommission der Fachgruppe Ärztinnen und Ärzte direkt mittels Anmeldeformular ein.

Ab dem 01.01.2025 beträgt die Rezertifizierungsdauer 5 Jahre, und es sind 50 Fortbildungscredits in Palliativmedizin gemäss den Bestimmungen der Fortbildungsordnung (FBO) des SIWF nachzuweisen. Vgl. das nachstehend aufgeführte Referenzdokument. (Fortbildungspflicht und Vergabe von Credits in Palliativmedizin)

Gebühr für die Rezertifizierung

  • Mitglieder CHF 450.-
  • Nichtmitglieder CHF 650.- 

Zahlung

Rechnung bei Anmeldung. 

Rückerstattung bei Nicht-Rezertifizierung oder Verzicht

Die Gebühr ist sowohl bei Gutheissung als auch bei Ablehnung des Antrags fällig.

Wichtig

Reichen Sie Ihren Antrag auf Rezertifizierung der interdisziplinären Schwerpunktweiterbildung Palliativmedizin direkt mittels Anmeldeformular ein – frühestens 2–3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit.

Rezertifizierung anmelden

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