Politisches Engagement
palliative.ch setzt sich auf politischer Ebene ein und vertritt die Interessen von Betroffenen und deren Angehörigen.

Vorstand von links nach rechts: Renata Aebi, Christian Baer, Prof. Dr. med. David Blum, Dr. med. Eva Bergsträsser, Manuela Weichelt (Nationalrätin und Präsidentin palliative.ch). Corina Wirth (Geschäftsführerin palliative.ch), Michael Jordi. Nicht auf dem Foto: Irène Stuby, Franz Elmer.
Parlamentarische Initiative Jost 24.454 «Palliative Pflege. Finanzierung klären»
19. August 2025
Gründung neue Subkommission der SGK «Finanzierung Palliative Pflege»
In der neu eingesetzten Subkommission der SGK «Finanzierung Palliative Pflege» wird derzeit an tragfähigen Erlassentwürfen gearbeitet – gestützt auf bestehende Grundlagen, Forschungsergebnisse und internationale Erfahrungen.
Unsere Präsidentin, Manuela Weichelt, engagiert sich aktiv in dieser Subkommission. Ziel ist die Erarbeitung von Erlassentwürfen zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Jost «Palliative Pflege. Finanzierung klären» (24.454). Die Subkommission hat ihre Arbeit aufgenommen, nachdem sowohl die SGK des Nationalrates (16 zu 8 Stimmen) als auch jene des Ständerates (10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen) zugestimmt haben.
Angestrebt wird ein konsistenter Erlassentwurf auf Grundlage der bisherigen Arbeiten des BAG, der Fachgesellschaft palliative.ch mit ihren Partnerorganisationen sowie – wo sinnvoll – des Bundesratsentscheids zur Finanzierung von Palliative Care-Leistungen in Spitälern, Hospizen und im ambulanten Bereich. Ergänzend werden internationale Erfahrungen, Forschungsergebnisse und weitere Grundlagen einbezogen.
Damit nimmt das Parlament die Fäden nun selbst in die Hand.
Zur Initiative Jost
Zur Subkommission
26. Februar 2025
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat die parlamentarische Initiative mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen! Ein starkes Signal für die Dringlichkeit dieses Themas.
Die Kommission erinnert an ihre bereits 2020 eingereichte und 2021 überwiesene Motion 20.4264 («Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care») und betont, dass weiterhin dringender Handlungsbedarf besteht. Sie fordert einen rascheren Fortschritt bei der Umsetzung. Nun liegt es an der SGK-N, eine entsprechende Gesetzesvorlage zu erarbeiten – unter Einbezug der laufenden Arbeiten der Verwaltung.
27.09.2024
Einreichung Parlamentarische Initiative Jost 24.454: Palliative Pflege. Finanzierung klären
Eingereichter Text:
Das Parlament erarbeitet Erlassentwürfe, welche folgende Grundsätze regeln:
- Verankerung der Palliative Care im KVG und grundsätzliche Anerkennung von entsprechenden Leistungen an PatientInnen in der letzten Lebensphase als OKP-pflichtige Leistungskategorie.
- Angemessene Vergütung der Leistungen der allgemeinen und spezialisierten stationären Palliative Care (Vergütung im Rahmen einer Tarifstruktur ausserhalb von SwissDRG ist zu prüfen), insbesondere auch im Hinblick auf eine Erweiterung der Pflegebedarfsstufen.
- Beseitigung von Fehlanreizen bei intensivmedizinischen Massnahmen zur Entlastung der Akut-Spitäler
- Klärung der Vergütung von Leistungen in Hospizen.
- Klärung von Palliativleistungen in Institutionen für Menschen mit Behinderungen.
Begründung:
Es fehlt heute eine gesetzliche Regelung hinsichtlich dessen, wie die Sterbephase bedarfsgerecht vergütet werden soll. Eine umfassende biopsycho-sozial-spirituelle Begleitung der Betroffenen wird bisher nicht als (kassenpflichtige) medizinische Aufgabe angesehen. Hingegen werden intensivmedizinische, interventionelle oder invasive Massnahmen, wie z.B. Koronarstents oder Radiotherapien problemlos von der OKP übernommen, auch wenn diese für Menschen am Lebensende selten einen palliativen Nutzen bringen. Damit kann aber der Anreiz bestehen, solche Massnahmen auch bei denjenigen Patienten noch anzuwenden, die daraus keine Verbesserung der Lebensqualität mehr erfahren.
Palliative Care ist im Interesse von uns allen. Sie erhöht die Lebensqualität in der letzten Lebensphase, entlastet gleichzeitig die Akutmedizin (Spitäler) und führt damit insgesamt zu Kosteneinsparungen im Gesamtsystem. Es gibt keinen Grund, die Umsetzung weiterhin auf die lange Bank zu schieben. Vor diesem Hintergrund braucht es rasch eine verbindliche Regelung der Finanzierung von Palliative Care-Leistungen über die ganze Versorgungskette. Der Bundesrat hat bereits einen Auftrag des Parlaments mit der Motion 20.4264 erhalten. Nach vier Jahren hat er aber immer noch nicht mit der Erarbeitung eines Erlasses gestartet. Den Bericht "Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care" plant das BAG noch viele Monate nicht öffentlich zu machen.
Die Vergütung der Beratungsleistungen, insbesondere der gesundheitlichen Vorausplanung, sind bereits mit der Pa.Iv. 22.420 Dobler in Bearbeitung und können in die Arbeit integriert werden.
Allianz «Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care»
Die Leistungserbringer der Langzeitpflege und der Akutbehandlung im stationären und im ambulanten Bereich, die Fachgesellschaft palliative.ch, die Senioren-Patienten-Organisation sowie die Gesundheitsligen haben sich zur Allianz «Für eine angemessen Finanzierung der Palliative Care» zusammengeschlossen. Ziel der Allianz ist, die Umsetzung der Motion aktiv mit ihrer Expertise und Erfahrung zu begleiten und zu unterstützen.
Die Leistungserbringer der Langzeitpflege und der Akutbehandlung im stationären und im ambulanten Bereich, die Fachgesellschaft palliative.ch, die Senioren-Patienten-Organisation sowie die Gesundheitsligen haben sich zur Allianz «Für eine angemessen Finanzierung der Palliative Care» zusammengeschlossen. Ziel der Allianz ist, die Umsetzung der Motion aktiv mit ihrer Expertise und Erfahrung zu begleiten und zu unterstützen.
Die Allianz fordert:
- Die klare gesetzliche Verankerung der Palliative Care-Leistungen im KVG (Krankenversicherungsgesetz) und Erklärung dieser Leistungen als kassenpflichtig;
- Schweizweit verbindliche Finanzierungsmodelle für spezialisierte Palliative Care- Leistungen und die Ausfinanzierung der allgemeinen Leistungen;
- Konkrete Massnahmen zur Schliessung der Versorgungslücken insbesondere in Bezug auf Hospize und mobile Palliativdienste.
Die Allianz-Mitglieder bringen eine umfassende Expertise aus allen Versorgungsbereichen mit und sind nach wie vor bereit, die Weiterentwicklung aktiv mitzugestalten. «Einzig durch eine gemeinsame Strategie von Bund, Kantonen, Tarifpartnern, Fachgesellschaften, Leistungserbringern und Patientenorganisationen kann die Palliative Care in der Schweiz nachhaltig gestärkt werden». Manuela Weichelt, NR und Präsidentin von palliative.ch
Wichtige Links:
Zum Positionspapier der Allianz vom 3. November 2024
Zur Medienmitteilung der Allianz zum Bundesratsbericht vom 20. Juni 2025
Zum Bundesratsbericht vom 20. Juni 2025
Motion 20.4264 SKG-SR «Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care»
Die gesetzliche Verankerung und damit die Regelung der Finanzierung einer bedarfsgerechten Behandlung und Betreuung aller unheilbar kranken Menschen und Menschen am Lebensende ist heute gesellschaftspolitisch angezeigt und entsprechend dringlich.
Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit eine bedarfsgerechte Behandlung und Betreuung aller Menschen am Lebensende schweizweit gewährleistet ist, unter Berücksichtigung der allgemeinen und spezialisierten Angebote der Palliative Care in allen Versorgungsbereichen, ambulant, stationär sowie an Schnittstellen. Die Kantone sind in geeigneter Weise einzubeziehen.
24. Juni 2025
Vier Jahre nach der Überweisung hat der Bundesrat endlich seinen Bericht zur Motion 20.4264 SKG-SR «Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care» veröffentlicht. Das Ergebnis ist ernüchternd: Weder findet sich darin eine klare gesetzliche Verankerung der Palliative Care-Leistungen noch bietet der Bericht verbindliche Finanzierungsmodelle für diese. Manuela Weichelt, Präsidentin palliative.ch: «Wir haben mehr erwartet. Jetzt ruhen die Hoffnungen auf der Umsetzung der parlamentarischen Initiative Jost «Palliative Pflege. Finanzierung klären» (24.454), die im Parlament breite Unterstützung findet.»
Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen sind viel zu vage, um die dringend nötigen strukturellen Veränderungen einzuleiten. «Wir wünschen uns konkrete Massnahmen, insbesondere eine klare Positionierung zur Verankerung der Palliative Care im Krankenversicherungsgesetz (KVG)», sagt Corina Wirth, Geschäftsführerin von palliative.ch. Im Namen der Allianz «Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care» kritisiert sie, dass sich der Bericht zwar zum Handlungsbedarf bekennt, jedoch keine verbindliche gesetzliche Regelung vorsieht, insbesondere nicht im KVG. Und Weichelt doppelt nach: «Ohne klare rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen bleiben die Versorgungslücken bestehen.»
25. November 2020
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion
19. Oktober 2020
Einreichung Motion Marina Carobbio Guscetti 20.4264: Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit eine bedarfsgerechte Behandlung und Betreuung aller Menschen am Lebensende schweizweit gewährleistet ist, unter Berücksichtigung der allgemeinen und spezialisierten Angebote der Palliative Care in allen Versorgungsbereichen, ambulant, stationär sowie an Schnittstellen. Die Kantone sind in geeigneter Weise einzubeziehen.
Marina Carobbio-Guscetti, Initiantin der Motion, Ständerätin und Präsidentin von palliative.ch betonte damals: «Jede Person in der Schweiz muss die gleichen Möglichkeiten haben, selbst über das eigene Sterben zu bestimmen. Unabhängig von Wohnort, den vorhandenen sozialen Strukturen und der finanziellen Situation. Das ist heute leider noch nicht gegeben.»
Dafür setzen wir uns auf politischer Ebene ein:
- Palliative-Care-Angebote müssen besser in die Gesundheitsversorgung integriert werden, damit die Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende verbessert werden kann.
- Die Vernetzung der behandelnden Akteure in den verschiedenen Fachbereichen muss gestärkt werden, um eine kontinuierliche Versorgung für alle Patientinnen und Patienten sicherzustellen.
- Die Rolle der Hausärztinnen und Hausärzte, muss durch gezielte Anreizsysteme und die Förderung der Kompetenzen und des Wissens über die Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende gestärkt werden. Dazu gehört die Optimierung einer ausreichenden finanziellen Abgeltung.
- Damit ein flächendeckender Zugang zu Palliative Care für alle betroffenen Menschen in der Schweiz möglich ist, müssen Anstrengungen unternommen werden, um die Palliative Care und deren Angebote bei der Bevölkerung besser bekannt zu machen.