EFAS ermöglicht eine einheitliche, gerechtere Finanzierung – auch in der Palliativversorgung
Am 24. November 2024 wird die Schweizer Bevölkerung über eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) abstimmen. Für palliative.ch stellt diese Reform einen wichtigen Schritt dar, auch um die Finanzierung der Palliative Care klarer und einheitlicher zu regeln und die Versorgung dort zu unterstützen, wo die Patient:innen sind und sein möchten –zu Hause, im Pflegeheim oder im Spital.

Der zunehmende Trend ambulant vor stationär bringt eine Verschiebung von stationären Behandlungen – mit mindestens einer Übernachtung – hin zu ambulanten Behandlungen. Letztere sind billiger. Heute beteiligten sich die Kantone fast ausschliesslich an den Kosten von stationären Behandlungen. Obwohl die ambulante Behandlung weniger kostet, vergrössert sie also die Prämienlast.
Vereinheitlichen wir die Finanzierung, dann übernehmen die Kantone auch einen Teil der Kosten von ambulanten Behandlungen.
Neu sollen alle Leistungen einheitlich finanziert werden. Höchstens 73.1 Prozent sollen die Prämienzahlenden übernehmen. Mindestens 26.9 Prozent müssen die Kantone finanzieren. Mit diesem Systemwechsel holt man alle Akteur:innen ins Boot und schafft ideale Voraussetzungen für eine verbesserte Koordination und funktionierende integrierte Versorgung.
Warum palliative.ch die EFAS unterstützt:
- Die einheitliche Finanzierung stoppt die zunehmend ungerechte Verteilung zulasten der Prämienzahlenden und sie senkt die Gesamtkosten massgeblich. Die gestärkte ambulante Medizin und Pflege und eine verbesserte Koordination im Gesundheitswesen bergen ein grosses Sparpotenzial.
- Mit der einheitlichen Finanzierung werden die Gesundheitsleistungen nach dem gleichen Schlüssel finanziert, egal ob stationär, ambulant oder in der Pflege: Rund ¾ über Prämien und rund ¼ durch die Kantone. Das bringt die nötige Klarheit und Transparenz.
- Mit der einheitlichen Finanzierung können ambulante und stationäre Leistungen besser koordiniert werden. Dies kommt insbesondere den Palliative Care Patient: innen zugute, die oft beide Versorgungsformen benötigen.
palliative.ch empfiehlt ein Ja zur EFAS-Vorlage am 24. November 2024 – weil die einheitliche Finanzierung die Prämienzahlenden entlastet und gleichzeitig die medizinische Versorgung stärkt!
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Renate Gurtner Vontobel, MPH
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