Interpellation Register Palliative Care
Der Bedarf an Palliative Care wird bis 2050 zunehmen. Welche Strategie verfolgt der Bund, um die Datenbasis für Palliative Care und damit die Versorgungsplanung zu verbessern?

Die Finanzierung der Palliativversorgung – sowohl für chronisch kranke Menschen wie für Menschen am Lebensende – ist heute ungenügend. Mit der Motion 20.4264 «Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care»
wurde der Bundesrat 2021 beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit eine bedarfsgerechte Behandlung und Betreuung aller Menschen am Lebensende schweizweit gewährleistet wird, unter Berücksichtigung der allgemeinen und spezialisierten Angebote der Palliative Care in allen Versorgungsbereichen, ambulant, stationär sowie an den Schnittstellen.
Allerdings zeigen die derzeit beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) laufenden Umsetzungsarbeiten weitere Lücken in der Palliativversorgung auf. Aktuell fehlen Daten, welche den aktuellen und zukünftigen Palliative Care-Bedarf konkretisieren und festmachen. Eine vom BAG beauftragte Bedarfsschätzung von Interface (März 2023) schätzt die Anzahl Personen, die Bedarf an der Versorgung in verschiedenen Strukturen haben, liegt zwischen 104'000 bis 715'000 Personen. Eine Person kann über den gesamten Krankheitsverlauf Bedarf an verschiedenen Versorgungsstrukturen haben, wobei ein fachlich empfohlener früher Einsatz von Palliative Care die Phase der Inanspruchnahme zusätzlich erweitert.
Bereits heute wissen wir, dass der Bedarf an Palliative Care bis 2050 zunehmen wird. Insbesondere durch die demografische Entwicklung, die eine Zunahme von 25 bis 30% nahelegt. Die konkreten Auswirkungen weiterer gesellschaftlicher Entwicklungen können in verschiedene Richtungen gehen und sind derzeit nicht zu quantifizieren. Welche Strategie verfolgt der Bund, um die Datenbasis der Palliative Care und damit die Versorgungsplanung zu verbessern?
- Schafft das Programm DigiSanté, welches zu mehr digitaler Transformation im Gesundheitswesen und dadurch zu mehr Qualität, die nötigen Voraussetzungen für die Schaffung eines nationalen Registers Palliative Care?
- Führt ein nationales Register zu den heute fehlenden, aber wichtigen Daten von Palliativpatientinnen und -patienten: von der Diagnose über die einzelnen Behandlungsschritte, der Betreuung in den diversen Versorgungsbereichen, hin zu Rückfällen, Komplikationen und Todesfällen?
Ein Register könnte dazu dienen, die Qualität der Palliativversorgung aufgrund aussagekräftigen Datenbasis zu sichern und zu optimieren. Mit ihrer Interpellation 23.4506, eingereicht am 22. Dezember 2023, fordert Manuela Weichelt, NR und Präsidentin von palliative.ch, Antworten des Bundesrates.
Interpellation 23.4506 Register Palliative Care