Futility

Im medizinischen Kontext bedeutet Futilität, dass eine Behandlung unwirksam ist und/oder ihr Nutzen als unwahrscheinlich gilt.

Unwirksame Behandlungen sollten weder angeboten noch durchgeführt werden, und obwohl Patientinnen und Patienten das Recht haben, Behandlungen abzulehnen, haben sie nicht das Recht, unwirksame Behandlungen einzufordern. In der Praxis führen jedoch viele Gründe dazu, dass sich Fachpersonen häufig verpflichtet fühlen, Behandlungen anzubieten, die aus ihrer Sicht nicht im Interesse des Wohlbefindens der Patientin bzw. des Patienten sind.

Dazu gehören die Erwartungen oder der Druck der Patient*innen und ihrer Angehörigen, die Angst vor heiklen Gesprächen oder die Tendenz, «weiterzumachen», weil die bereits geleisteten Bemühungen nicht vergeblich gewesen sein sollen. Wie die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) treffend festhält, ist es «umstritten, inwiefern die Beurteilung therapeutischer Futilität auf Evidenz und Erfahrung beruht und in welchem Ausmass sie von Werturteilen beeinflusst wird.

Eine Arbeitsgruppe FGP setzt sich mit dem Thema Futility auseinander und beschäftigt sich mit folgenden offenen Fragen:

  • Welche Rolle spielt die Pflege bei Entscheidungen über die Betreuung von Menschen mit unheilbaren Krankheiten?
  • Wie kann die palliative Pflege in pflegerischen Situationen aktiv Einfluss nehmen, ohne ihre Loyalität gegenüber dem spezialisierten ärztlichen Team zu gefährden oder die betroffenen Personen zu destabilisieren?
  • Wie kann dieses Thema in der Gesellschaft sensibel diskutiert werden?

Mitglieder der FGP nahmen im Jahr 2025 an der Akademie der Fachgesellschaft Palliative Geriatrie (FGPG), wo gemeinsam ein Grundsatzpapier zu Futility sowie das Futility Screening Tool FURORE erarbeitet wurde. Sie können dies hier herunterladen.

Alle, die an diesem Thema interessiert sind oder damit befasst sind, sind herzlich eingeladen, Denkanstösse oder Rückmeldungen zur Umsetzung dieser Instrumente einzubringen. Kontaktpersonen: Thomas Banfi und Ankie van Es.

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