Finanzierung von Leistungen der Palliative Care
Das BAG hat drei Phasen festgelegt, um die Motion 20.4264 umzusetzen. Die aktuelle zweite Phase beinhaltet die Datenanalyse. Diese Arbeiten dauern voraussichtlich bis Ende 2023.
Am 16. Juni 2021 hat der Nationalrat die Motion 20.4264 «Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care» überwiesen. Das BAG koordiniert die Arbeiten zur Umsetzung der Motion. Die Akteure der Palliative Care (Patientenorganisationen, Verbände der Leistungserbringer und Versicherer, Kantone) begleiten die Arbeiten.
Die drei definierten Schritte, um die Motion 20.4264 umzusetzen:
- Grundlagen erarbeiten: Von Juli 2021 bis Mitte 2022 wurden die Grundlagen für die Umsetzung der Motion zusammengetragen sowie der Handlungsbedarf und der Untersuchungsgegenstand eingegrenzt. Das BAG hat zusammen mit den Akteuren der Palliative Care die Leistungen identifiziert, die im Bereich Palliative Care erbracht werden. Es wurde überprüft, welche Daten zu den Leistungen der Palliative Care (KVG- und Nicht-KVG), ihren Kosten und ihrer Vergütung verfügbar sind. Zudem wurde eine Übersicht erarbeitet, wie die Leistungen der Palliative Care aktuell vergütet bzw. tarifiert werden und wo Hinweise bestehen für eine unzureichende Vergütung oder eine nicht sachgerechte Abbildung der Leistung in einer Tarifstruktur.
- Daten analysieren: In der zweiten Phase soll insbesondere untersucht werden, wie viele Patientinnen und Patienten grundsätzlich Bedarf nach Palliative-Care-Leistungen haben, inwiefern das heutige Angebot bedarfsdeckend ist und inwiefern und warum allenfalls Differenzen zwischen den Kosten und der Vergütung von Leistungen bestehen. Auf dieser Grundlage soll der Finanzierungsbedarf ermittelt werden. Diese Arbeiten dauern voraussichtlich bis Ende 2023.
- Lösungsvorschläge erarbeiten: Basierend auf den Ergebnissen der ersten und zweiten Phase sollen wo nötig möglichst konkrete Massnahmen abgeleitet und deren Kostenwirkungen eingeschätzt werden.
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