Bundesrat verbessert Vergütung der spezialisierten Palliativpflege
Wichtiger Schritt für die Versorgung – weiterer Handlungsbedarf bleibt bestehen.
palliative.ch begrüsst den Entscheid des Bundesrats, die Vergütung der spezialisierten Palliativpflege zu verbessern. Die beschlossenen Anpassungen stärken die Versorgung von Menschen mit komplexen Palliativsituationen und setzen einen wichtigen Teil des Bundesratsberichts «Finanzierung der Palliative Care» vom 25. Juni 2025 um.
Mit Blick auf die Einführung der einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (EFAS) ist das rasche Inkrafttreten dieser Übergangslösung von grosser Bedeutung. Es schafft dringend notwendige Verbesserungen für die spezialisierte Palliativversorgung und trägt dazu bei, bestehende Finanzierungslücken teilweise zu entschärfen.
Positiv bewertet palliative.ch insbesondere die Erhöhung der Vergütungsansätze für die spezialisierte Palliativpflege. Gleichzeitig hält der Verband fest, dass die neuen Ansätze den tatsächlichen personellen und zeitlichen Aufwand bei komplexen Palliativsituationen weiterhin nicht ausreichend abbilden. Die Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen erfordert einen hohen Betreuungsaufwand, der auch mit den nun beschlossenen Anpassungen nicht vollständig gedeckt wird.
palliative.ch wird sich deshalb weiterhin für eine bedarfsgerechte und nachhaltige Finanzierung der Palliative Care einsetzen. Entsprechende Anträge wurden bereits bei der zuständigen Subkommission der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) eingereicht.
Neben der Anpassung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) fordert palliative.ch zudem eine gesetzliche Verankerung der Palliative Care. Nur so kann langfristig eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und für alle Betroffenen zugängliche Versorgung sichergestellt werden.
Klar ist für palliative.ch auch: Die zusätzlichen Kosten dürfen nicht zulasten der Patientinnen und Patienten gehen. Kantone und Gemeinden müssen die durch die Anpassungen entstehenden höheren Restkosten übernehmen, damit Menschen in palliativen Situationen die notwendige Unterstützung erhalten, ohne finanziell zusätzlich belastet zu werden.
Zur Medienmitteilung des BAG vom 12. Juni 2026