Anerkennung Weiterbildungsstätten

Gebühren

Für die Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Palliativmedizin fällt eine Bearbeitungsgebühr an. Diese Gebühr beträgt für Weiterbildungsstätten der Kategorie A CHF 1'500 und für Weiterbildungsstätten der Kategorie B CHF 1'000. Die Gebühr wird sowohl im Falle von Gutheissen wie als auch von Ablehnung des Antrages in Rechnung gestellt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte schriftlich an aerzte(at)palliative.ch.

Wichtige Information

  • Ab dem 1.1.2025 ist die Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Palliativmedizin obligatorisch.
  • Die Anerkennung als «Weiterbildungsstätte» nach dem Programm 2016 bleibt bis zum 31.12.2026 gültig.
  • Ab dem 1.1.2025 erfolgen neue Anträge auf Anerkennung als Weiterbildungsstätte nach dem Programm 2023.
  • Alle bereits anerkannten Weiterbildungsstätten (Programm 2016) müssen bis spätestens 31.12.2026 nach dem Programm 2023 rezertifiziert werden.
  • Ab dem 1.1.2027 müssen alle Weiterbildungsstätten nach dem Programm 2023 anerkannt sein.

Antrag auf Anerkennung der Weiterbildungsstätten und Leitung der Weiterbildungsstätten Palliativmedizin (gemäss Programm vom 01.07.2023)

Weiterbildungsstätte
Leitende:r Weiterbildungsverantwortliche:r
Palliativstation
Konsiliardienst / ambulanter Dienst
Pädiatrie
Weitere Angaben
Hochzuladende Dokumente
Folgende Dokumente müssen hochgeladen werden. Wenn gewünscht, können Sie bei jedem Feld mehrere Dateien gleichzeitig auswählen.
Abschluss
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