Anerkennung Weiterbildungsstätten

Wichtige Information

  • Ab dem 1.1.2025 ist die Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Palliativmedizin obligatorisch.
  • Die Anerkennung als «Weiterbildungsstätte» nach dem Programm 2016 bleibt bis zum 31.12.2026 gültig.
  • Alle bereits anerkannten Weiterbildungsstätten (Programm 2016) müssen bis spätestens 31.12.2026 nach dem Programm 2023 rezertifiziert werden.
  • Ab dem 1.1.2027 müssen alle Weiterbildungsstätten nach dem Programm 2023 anerkannt sein.

Gebühren

Die Gebühren für die Anerkennung der Weiterbildungsstätten betragen:

Kategorie A (mit zwei Einheiten)*

  • Kollektivmitglied CHF 1'500
  • Nichtmitglieder CHF 2’000
    * jede zusätzliche Einheit + CHF 500.-

Kategorie B 

  • Kollektivmitglied CHF 1'000
  • Nichtmitglieder CHF 1'500

Die Gebühr ist sowohl bei Gutheissung als auch bei Ablehnung des Antrags fällig.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte schriftlich an aerzte(at)palliative.ch.

Antrag auf Anerkennung der Weiterbildungsstätten und Leitung der Weiterbildungsstätten Palliativmedizin (gemäss Programm vom 01.07.2023)

Weiterbildungsstätte
Leitende:r Weiterbildungsverantwortliche:r
Palliativstation
Konsiliardienst / ambulanter Dienst
Pädiatrie
Weitere Angaben
Hochzuladende Dokumente
Folgende Dokumente müssen hochgeladen werden. Wenn gewünscht, können Sie bei jedem Feld mehrere Dateien gleichzeitig auswählen.
Abschluss
Spenden Sie jetzt