Anerkennung Weiterbildungsstätten
Wichtige Information
- Ab dem 1.1.2025 ist die Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Palliativmedizin obligatorisch.
- Die Anerkennung als «Weiterbildungsstätte» nach dem Programm 2016 bleibt bis zum 31.12.2026 gültig.
- Alle bereits anerkannten Weiterbildungsstätten (Programm 2016) müssen bis spätestens 31.12.2026 nach dem Programm 2023 rezertifiziert werden.
- Ab dem 1.1.2027 müssen alle Weiterbildungsstätten nach dem Programm 2023 anerkannt sein.
Gebühren
Die Gebühren für die Anerkennung der Weiterbildungsstätten betragen:
Kategorie A (mit zwei Einheiten)*
- Kollektivmitglied CHF 1'500
- Nichtmitglieder CHF 2’000
* jede zusätzliche Einheit + CHF 500.-
Kategorie B
- Kollektivmitglied CHF 1'000
- Nichtmitglieder CHF 1'500
Die Gebühr ist sowohl bei Gutheissung als auch bei Ablehnung des Antrags fällig.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte schriftlich an aerzte(at)palliative.ch.