MiGeL: Gibt es Finanzierungslücken in der Palliativversorgung seit der Neuregelung ab 1. Oktober 2022?
palliative.ch sitzt immer noch am Runden Tisch des BAG zum Thema MiGeL. Die nächste und voraussichtlich letzte Koordinationssitzung findet am 1. Juni statt. Ziel der Runde ist es, Finanzierungslücken oder allenfalls erweiterten Informationsbedarf bezüglich Anwendung von Pflegehilfsmitteln zu erkennen.
Haben Sie eine Rückmeldung zur neuen MiGeL? Sind Sie auf Finanzierungsprobleme in Ihrer Praxis gestossen? Rückmeldungen bitte an E-Mail Catherine Offermann.
Zur Erinnerung: Das sind die Listen A, B und C
Beim Material der Kategorie A handelt es sich um einfaches Verbrauchsmaterial mit direktem Bezug zu Pflegeleistungen sowie zum Mehrfachgebrauch für verschiedene Patientinnen und Patienten.
Beim Material der Kategorie B handelt es sich um die Mittel und Gegenstände, die von der versicherten Person selbst, mit Hilfe einer nichtberuflich an der Untersuchung oder Behandlung mitwirkenden Person oder im Rahmen der Erbringung der Pflegeleistungen durch selbständige Pflegefachpersonen, Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause oder Pflegeheime verwendet werden.
Beim Material der Kategorie C handelt sich um die Mittel und Gegenstände, die ausschliesslich im Rahmen der Erbringung der Pflegeleistungen durch selbständige Pflegefachpersonen, Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause oder Pflegeheime angewendet werden.
Publiziert am in: News